
. Er fordert die Stadtverwaltung mittels eines Antrags auf, sich auch im Rat zur Eigenständigkeit der Freiwilligen Feuerwehren zu bekennen. Der Antrag wird in der Sitzung am 13. September diskutiert (Vorlage 16-02984).
Hintergrund des Antrags ist eine angedachte Novellierung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG). Dort ist die eigenständige Organisationshoheit der Freiwilligen Feuerwehren festgelegt: „Dies ist eine bewährte Tradition“, erklärt Disterheft, der eine Unterordnung der Freiwilligen Feuerwehren zu den Berufsfeuerwehren strikt ablehnt: „Die Qualität der Freiwilligen Feuerwehren ist deshalb landesweit so hoch, weil sie sich eigenständig und demokratisch verwalten. Das garantiert ihren Erfolg in unserem Brandschutzsystem. Ihre Selbstständigkeit muss daher dringend gewahrt bleiben.“