
Hintergrund der Anfrage ist eine Öffentliche Bekanntmachung der Stadt vom 21. März 2016. Darin heißt es, dass in Hallen, die in den sechziger und siebziger Jahren gebaut wurden die Gefahr bestehen könnte, dass sich Teile der Deckenverkleidung lösen. Betroffen sind demnach Unterdecken, deren Verkleidungen „mittels lotrecht eingeschlagener, glattschaftiger Nägel“ angebracht worden sind. Es habe Fälle in Nordrhein-Westfalen gegeben, bei denen sich nun Teile dieser Deckenverkleidung gelöst haben. Die Verwaltung fordert daher die Eigentümer derartiger Hallen auf, ihre Gebäude „umgehend zu prüfen“.
Die SPD-Fraktion bittet die Stadt nun um Auskunft: Wie ist der Stand dieser Prüfungen, insbesondere bei den Hallen im städtischen Besitz? Sollten die Tests bereits angelaufen sein, bittet die SPD-Fraktion um Auskunft zur Sicherheit der Hallen. Ratsherr Detlef Kühn, Sprecher im Bauausschuss, erklärt dazu: „Nach den Vorkommnissen an der Gaußschule vor wenigen Jahren ist dies für Braunschweig ein sensibles Thema. Die Stadt hat die Verantwortung für über 70 Turnhallen und mehr als 30 weitere Veranstaltungsräume. Ich bin sehr zufrieden, dass sie hier regelmäßig Prüfungen vornimmt und die Vorkommnisse in NRW zum Anlass für weitere Untersuchungen werden. Private Eigentümer sollten hier ebenfalls regelmäßig von Fachleuten überprüfen lassen, ob ihre Deckenkonstruktionen in Hallen und Veranstaltungsräumen mit großen Spannweiten den notwendigen Sicherheitsstandards genügen. Darum ist es wichtig, dass die Öffentliche Bekanntmachung der Stadt von vielen privaten Eigentümern ernst genommen wird.“ Kühn unterstreicht: „Sicherheit hat hier höchste Priorität!“