
Die sogenannte Dritte-Kind-Reglung, die besagt, dass für das dritte Kind keine Entgelte für Kita oder Kindertagespflege anfallen, läuft in vielen Fällen leer, weil das älteste Kind sich bereits in der Grundschule befindet und Schulkinder nach der neuen Regelung bei der Geschwisterermäßigung unberücksichtigt bleiben.
Dieser Umstand wird durch den beigefügten Änderungsantrag korrigiert: Kinder, die eine Einrichtung der Teilzeit-Schulkindbetreuung inklusive der Offenen Ganztagsschule im Grundschulbereich (OGS) besuchen, werden weiterhin bei der sog. Dritte-Kind-Regelung berücksichtigt.