
Der neue Bebauungsplan soll weiterhin verhindern, dass die Bevölkerung im Wohnumfeld, in dem sich auch eine Kindertagesstätte, eine Schule und ein Jugendzentrum befinden, stärker als bisher belastet wird. Die SPD-Ratsfraktion ist überzeugt, dass mit dem nun ausgelegten Vorschlag dieses Ziel erreicht werden kann, was auch der beratende Rechtsanwalt der Stadt, Dr. Gernot Schiller, in vollem Umfang bestätigt hat.
Für die SPD-Fraktion haben folgende Überlegungen den Ausschlag gegeben, für die Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs zu stimmen, erklärt die planungspolitische Sprecherin der Fraktion, Ratsfrau Nicole Palm:
• Im Rahmen ihrer Zuständigkeiten ist die Stadt um einen Ausgleich der Interessen zwischen den Industriebetrieben und dem Wohnumfeld bemüht. Dieses wird seinen Niederschlag auch im Rahmen des sich gerade in der Erhebungsphase befindlichen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) finden. Die SPD-Fraktion wird sich nachdrücklich dafür einsetzen, dass diese im Normalfall unvereinbaren Nutzungen einer intensiven Prüfung im Rahmen des ISEK unterzogen werden.
• Wir vermuten, dass die Fa. Eckert & Ziegler versuchen wird, den Bebauungsplan-Entwurf als Verhinderungsplanung darzustellen, mit dem Ziel, vor Gericht die rechtliche Nichtigkeit des B-Plan-Entwurfes feststellen zu lassen. Wenn Eckert & Ziegler damit Erfolg hätte, würde in der Folge der alte Bebauungsplan wieder in Kraft treten.
• Wir sind überzeugt, dass ein Bebauungsplan, der die strengen Grenzen und Festsetzungen übernommen hätte, die vor allen Dingen aus den Rei-hen der Bürgerinitiative vorgeschlagen worden sind, nur ein Ergebnis haben kann: Eckert & Ziegler gewinnt vor Gericht, und der alte Bebauungsplan wird wieder in Kraft gesetzt.
„Wir sind überzeugt, dass der jetzt ausgelegte Bebauungsplan-Entwurf gute Chancen hat, vor Gericht zu bestehen und dass in der Folge dann mit einem abschließend gültigen Bebauungsplan eine Ausweitung der Konditionierung von atomaren Abfällen verhindert werden kann", sagt Palm. „Denn eines ist im Falle der Erlangung der Rechtskraft des jetzt vorgelegten Bebauungsplanes klar: Eckert & Ziegler kann seine Halle nicht wie beantragt bauen, da ein Nutzungswiderspruch zu den im Bebauungsplan festgelegten Planungszielen besteht."
(Pressemitteilung vom 18.02.2015)