Erhöhung der Taxenentgelte – Gewinn für Arbeitnehmer/-innen im Taxigewerbe?

Braunschweig. Die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns in Höhe von 8,50 € pro Stunde zum 1. Januar 2015 hat auch Auswirkungen auf das Braunschweiger Taxigewerbe mit derzeit etwa 300 Taxifahrer/-innen, von denen etwa 220 in Vollbeschäftigung tätig sind. Der Gesamtverband Verkehrsgewerbe Niedersachsen e.V. hatte eine Anpassung der noch geltenden Beförderungstarife für Taxen in der Stadt Braunschweig beantragt.

Bürgermeisterin Annegret Ihbe, wirtschaftspolitische Sprecherin

Im Wirtschaftsausschuss wurde die Verwaltungsvorlage zur Erhöhung der Taxentarife kritisch diskutiert und mehrheitlich beschlossen. Die SPD-Ratsfraktion begrüßt, dass die Beratung über Änderungen der Taxentarife mit Vertretern des örtlichen Taxengewerbes, der Gewerkschaft ver.di, der Industrie- und Handelskammer Braunschweig, der Braunschweig Zukunft GmbH und der Verwaltung einvernehmlich geführt wurde. Es wurde die Sorge geäußert, dass es zum Rückgang von Taxifahrten und Verlust von Arbeitsplätzen kommen könnte.

Diese Änderungen der neuen Taxenentgelte bedeuten zum Beispiel:

1 km Stecke am Tag erhöht sich von 4,60 € auf 5,70 € oder 5 km Stecke erhöht sich von 11,20 € auf 13,70 €.

Für die SPD-Fraktion stellte Annegret Ihbe als wirtschaftspolitische Sprecherin fest, dass es an der Zeit sei, den Beschäftigten auch im Taxengewerbe den gesetzliche Mindestlohn von 8,50 € zu zahlen. Die SPD begrüßt, dass nach einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten die beschlossenen Beförderungsentgelte überprüft werden. „Wir möchten genau wissen, ob die Zahlung des Mindestlohns von 8,50 € auch an das Personal tatsächlich vorgenommen werden", fasste Ihbe für die SPD die Diskussion zusammen.