
Mit dem Antrag der SPD sollte erreicht werden, dass der Planungsausschuss sich in öffentlicher Sitzung mit dem Bauantrag, der Begründung der Verwaltung zur Erteilung der Baugenehmigung und mit den Gründen befasst, die aus Sicht der Gegner gegen das Bauvorhaben sprechen. Dadurch sollte die Entscheidung des Verwaltungsausschusses vorbereitet werden. Pesditschek: „Mit unserem Antrag im Verwaltungsausschuss war noch gar keine Meinungsbildung in der Sache verbunden – die sollte im Planungsausschuss als Fachausschuss erfolgen –, sondern es handelte sich um einen reinen Verfahrensvorschlag. Es ist schon äußerst ungewöhnlich, dass diesem Verfahrenswunsch einer großen Fraktion von den anderen Fraktionen nicht entsprochen wird. Darüber muss die Fraktion beraten.“
Besonders verblüfft ist Pesditschek über die Begründung der Grünen für die Ablehnung. Damit werde nach deren Worten ein Präzedenzfall geschaffen, der in Zukunft dazu führen könne, dass solche Verwaltungsentscheidungen öfter öffentlich diskutiert würden. Das wolle die Grünen-Fraktion vermeiden. Pesditschek: „Genau mit der Absicht, dieses möglich zu machen, hat der niedersächsische Landtag auf Vorschlag der SPD-Landesregierung seinerzeit die Kommunalverfassung geändert. Damals waren auch die Grünen noch für öffentliche Diskussionen und Entscheidungen statt für von der Öffentlichkeit abgeschottete Verwaltungsverfahren. Seitdem hat diese Partei offensichtlich einen langen Weg zurückgelegt!“