
Die Baugenehmigung stellt eine Ausnahme von der vom Rat mit großer Mehrheit beschlossenen Veränderungssperre dar.
Nicole Palm, Ratsfrau und umweltpolitische Sprecherin der SPD-Ratsfraktion, in der September-Sitzung des Rates zu der Entscheidung: „Das erfüllt die Menschen vor Ort mit Sorge. Denn nach wie vor ist nicht klar, was in diesem neuen Gebäude wirklich passieren soll. Ist es lediglich eine Modernisierung ohne jegliche Erweiterung des Geschäftsfeldes oder ist es doch eine nicht nur bauliche sondern auch geschäftliche Erweiterung hin zu einer weiteren Konditionierung und Zwischenlagerung von radioaktiven Abfällen?“
Für die SPD-Fraktion ist es unabdingbar, bezüglich des Urteils des Verwaltungsgerichts, die Berufung vor dem Oberverwaltungsgericht zu beantragen. Es muss überprüft werden, ob und in welcher Weise die zukünftige Nutzung der Erweiterungsfläche in die Entscheidung über die Genehmigung eines Bauantrages mit einzubeziehen sei.
Durch das Verwaltungsgericht Braunschweig wurden nur lärmtechnische und verkehrliche Aspekte als abwägungsrelevante Fakten anerkannt, die strahlenschutzrechtlichen Aspekte wurden in der Entscheidung außer Acht gelassen. Die Veränderungssperre selbst wurde durch das Gericht nicht in Zweifel gezogen. Ob im Rahmen der Abwägung noch weitere Faktoren einzubeziehen sind, soll das Oberverwaltungsgericht nun überprüfen.
Palm: „Diese Prüfung ist insbesondere vor dem Hintergrund des von der Bürgerinitiative vorgelegten Rechtsgutachtens und der rechtlichen Würdigung der Stadt Braunschweig unabdingbar. Für die Politik ist es schwer zu beurteilen, welches nun die richtige Rechtsauffassung ist. Gute Argumente haben beide!“
Zum gemeinsamen interfraktionellen Antrag, die Berufung gegen das Urteil zu beantragen, sagte Palm: „Es ist ein gutes Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger, dass wir ihre Sorgen und ihr Anliegen ernst nehmen. Und es ist ein gutes Signal für die politische Kultur in Braunschweig, dass hier alle Fraktionen an einem Strang ziehen.“