
Dieser verfolgt das Ziel, dass das dafür zuständige Wirtschaftsministerium das bestehende Nachtflugverbot überprüft und untersucht, ob zur Minderung der Lärmbelastung der Bevölkerung eine Änderung der Ausnahmeregelungen angezeigt ist.
Der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg ist ein Regionalflughafen. Zuständig für die Betriebsgenehmigung und Regelungen zum Nachtflugverbot ist daher das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr. „Die Braunschweiger Landtagsabgeordneten haben sich deshalb schon vor geraumer Zeit mit dem Ministerium in Verbindung gesetzt, auf einen entsprechenden Parteitagsbeschluss der Braunschweiger SPD hingewiesen und das Ministerium gebeten, sich mit der Angelegenheit zu befassen und die bestehenden Regelungen im Interesse der Anwohner zu überprüfen“, sagt Pesditschek.
Nachdem die Ratsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag zum Nachtflugverbot für die Ratssitzung am 30. Mai gestellt hat, hat die SPD-Ratsfraktion nunmehr den genannten Änderungsantrag eingebracht, der mit Unterbezirksvorstand und Unterbezirksausschuss der Braunschweiger SPD abgestimmt ist.