
Ratsherr Manfred Pesditschek, Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion: „Ich bin sehr erfreut über die Entscheidungen des Gerichts, mit denen die Kompetenzen des Rates bestätigt wurden und die einen großen Erfolg für die Arbeit der ehrenamtlichen Kommunalpolitiker bedeuten. Zugleich bedauere ich, dass es einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts bedurfte, um die eigentlich selbstverständlichen gesetzlichen Rechte der Ratsmitglieder ausüben zu können.“
Das Verwaltungsgericht stärkte in seinen Entscheidungen, die gemeinsam verhandelt wurden, das Auskunftsrecht jedes Ratsmitgliedes. Dieses sei ein verfassungsunmittelbarer Informationsanspruch, insbesondere für Minderheiten, und unterliege lediglich der Einschränkung, dass es nicht willkürlich oder ohne Bezug zum Mandat ausgeübt werden dürfe.
Auch das Akteneinsichtsbegehren der BIBS-Fraktion auf Einsicht in genau bezeichnete Borek-Verträge sei zu Unrecht abgelehnt worden. Beim Akteneinsichtsrecht habe kein Überwachungsanlass seitens der Fraktion dargelegt werden müssen. Das Kontrollrecht des Rates dürfe nicht umgekehrt werden. Ferner stellte das Gericht klar, dass das Auskunftsrecht und das Akteneinsichtsrecht als Informationsansprüche nebeneinander stünden und sich nicht gegenseitig einschränken könnten.
Ratsherr Schicke-Uffmann war im Rahmen seines Auskunftsbegehrens seitens der Verwaltung auf die Möglichkeit eines Akteneinsichtsbegehrens verwiesen worden. Anlass des Auskunftsbegehrens waren ebenfalls Verträge der Stadt mit der Borek-Stiftung gewesen.