Aus dem Rat: SPD-Fraktion fordert Ausgleichszahlungen für die Feuerwehrbeamten

Von 2001 bis 2006 arbeiteten viele deutsche Feuerwehrleute, auch die in Braunschweig, nach einem Arbeitszeitmodell, das infolge vieler Bereitschaftsstunden gegen eine EU-Richtlinie zur Höchstarbeitszeit verstieß. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte im Juli 2012, dass diese Mehrarbeit zu vergüten sei. Allerdings unterliege der Vergütungsanspruch den Verjährungsregeln. Durch eine Protestdemo der Feuerwehrbeamten im November 2012 wurde deutlich, dass die Angelegenheit in Braunschweig noch nicht geregelt ist.

In der Dezembersitzung des Rates wandte sich Ratsherr Matthias Disterheft daher an die Ratsmitglieder und die Öffentlichkeit: „Man stelle sich mal vor, dass über Jahre von Ihnen Mehrarbeit verlangt wird, und es gibt dafür keine Vergütung. Weder Geld noch einen Freizeitausgleich.“
So ist es den Braunschweiger Feuerwehrbeamten ergangen. Sie haben darauf vertraut, dass die EU-Richtlinie von 2003 auch für sie gilt. 137 Feuerwehrleute haben schriftlich ihre Ansprüche geltend gemacht. Weitere 170 haben sich auf die Aussage der Verwaltung verlassen, dass sie natürlich auch betroffen seien und auch ihren Ausgleich bekämen.
In mehreren Verfahren wurde der Vergütungsanspruch der Feuerwehrbeamten auch gerichtlich bestätigt.
Ratsherr Disterheft: „Es passiert einfach nichts in Braunschweig…Wir als SPD-Ratsfraktion wollen endlich eine Lösung und haben deshalb einen Ratsbeschluss vorbereitet, der heute beschlossen werden soll.“

Der Rat ist dem Antrag der SPD-Fraktion gefolgt und hat einen Verzicht auf die Erhebung der Einrede der Verjährung durch die Stadt Braunschweig sowie eine Gleichbehandlung der Fälle mit und ohne Antragstellung auf Mehrarbeitsvergütung beschlossen. Daneben hat der Rat auch die von der Verwaltung erarbeitete Vereinbarung zwischen der Stadt Braunschweig und dem Örtlichen Personalrat Feuerwehr der Stadt Braunschweig beschlossen. Beide Beschlüsse werden der Kommunalaufsicht zur Prüfung vorgelegt. Die Vereinbarung muss außerdem von der großen Mehrzahl der betroffenen Feuerwehrleute mitgetragen werden.