Existenzgründerzuschuss jetzt auch für Kreative

Der Rat hat sich in seiner September-Sitzung einstimmig für eine Änderung der Richtlinie der Stadt Braunschweig für die Gewährung von Zuschüssen an Existenzgründer in Braunschweig ausgesprochen. Zukünftig soll ein einmaliger, nicht rückzahlbarer Existenzgründerzuschuss auch Gründerinnen und Gründern aus dem Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft, insbesondere aus dem Gründungszentrum/Gründungs-inkubator der Hochschule für Bildende Künste (HBK), gewährt werden können.

Kai Florysiak, wirtschaftspolitischer Sprecher

Bisher war dies durch den Ausschluss freiberuflicher Existenzgründer und freiberuflich Tätiger aus dem Kreis der Förderungsberechtigten nicht möglich. Freiberuflich Tätige konnten nur, sofern sie kraft ihrer Rechtsform gewerblich tätig sind, Existenzgründungszuschüsse erhalten. Kai Florysiak, stellvertretender Ratsvorsitzender und Fachsprecher des Wirtschaftsausschusses der SPD-Ratsfraktion, begrüßt die Änderung: „Zukünftig wird auch durch die Mittel aus dem Existenzgründerfonds eine Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft erfolgen. Dafür hat die SPD-Fraktion viele Jahre gekämpft. Ich bin sehr dankbar, dass dieser aufstrebende Wirtschaftszweig nun finanziell gefördert werden kann."
Der Gründungszuschuss muss spätestens 36 Monate nach Gründungszeitpunkt schriftlich bei der städtischen Wirtschaftsförderungsgesellschaft Braunschweig Zukunft GmbH beantragt werden. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von dem eingesetzten Eigenkapital.