Stärkeres Engagement von Bund und Land beim Krippenausbau

Bekanntlich schreibt ein Bundesgesetz den Rechtsanspruch von Eltern auf einen Krippenplatz für ihr unter dreijähriges Kind ab dem Jahr 2013 vor. Dabei wurde von einer Nachfrage von 35% der berechtigten Eltern ausgegangen. Bereits seit Jahren zeigte sich, dass diese Quote in einer Stadt wie Braunschweig zu gering angesetzt ist. Daher wurde diese Quote durch einen Ratsbeschluss sogar auf 40% ab dem Jahr 2014 festgesetzt.

Frank Flake, Jugendpolitischer Sprecher

Wie aus einer Antwort auf eine Anfrage der SPD hervorgeht, unternimmt die Stadt Braunschweig erhebliche Anstrengungen, diesem Ziel nachzukommen. Stadtrat Ulrich Markurth erklärte dazu, dass allein in diesem und im nächsten Jahr zehn zusätzliche Krippengruppen in Kita-Neubauten eingerichtet werden können. Darüber hinaus werden zusätzliche Gruppen in bestehenden Einrichtungen geschaffen.

Nach Markurths Aussagen wird es trotz aller Bemühungen nicht möglich sein, bei unveränderten Rahmenbedingungen im Jahr 2013 für alle berechtigten Kinder einen Betreuungsplatz bereit zu stellen.
Verantwortlich seien die vom Bund aufgrund der zu geringen Zielgröße von 35% viel zu knapp bemessenen Zuwendungen sowie der ohne kommunale Beteiligung gesetzte Termin für den Rechtsanspruch.

Dazu Frank Flake, jugendpolitischer Sprecher der SPD: „Wieder einmal werden die Kommunen bei der Erfüllung staatlich vorgegebener Aufgaben von Bund und Land allein gelassen. Es ist dringend notwendig, dass sich Bund und Land an dieser wichtigen Aufgabe stärker finanziell beteiligen. Außerdem muss auf Bundesebene geregelt werden, was passieren soll, wenn in einer Stadt wie Braunschweig der Rechtsanspruch trotz aller Bemühungen nicht erfüllt werden kann.“