Kommunen werden bei Kita-Kosten entlastet

Erfreut hat SPD-Fraktionsvorsitzender Manfred Pesditschek die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes Münster zu den Kita-Kosten zur Kenntnis genommen (BZ vom 13.10.2010). Das Gericht hat entschieden, dass das Land in Nordrhein-Westfalen die Kreise und Städte für die Mehrbelastung entschädigen muss, die ihnen durch den Ausbau der Kleinkindbetreuung entsteht.