Die Zulässigkeitsprüfung ist eine rechtlich gebundene Entscheidung, bei der dem Verwaltungsausschuss kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zusteht. Da das Bürgerbegehren Schwimmbäder in Braunschweig insbesondere keinen Kostendeckungsvorschlag enthält, der den gesetzlichen Anforderungen genügt, musste die SPD-Ratsfraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen, das Begehren als unzulässig zurückzuweisen.