Bürgerbegehren: Kostenneutralität muss gewährleistet sein

Die Zulässigkeitsprüfung ist eine rechtlich gebundene Entscheidung, bei der dem Verwaltungsausschuss kein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum zusteht. Da das Bürgerbegehren „Schwimmbäder in Braunschweig“ insbesondere keinen Kostendeckungsvorschlag enthält, der den gesetzlichen Anforderungen genügt, musste die SPD-Ratsfraktion dem Verwaltungsvorschlag folgen, das Begehren als unzulässig zurückzuweisen.