Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, dass die Gegendemonstration zum NPD-Aufmarsch in Braunschweig am 18. Juni 2005 durch das Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt war, wird von der SPD-Ratsfraktion ausdrücklich begrüßt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig, dass die Gegendemonstration zum NPD-Aufmarsch in Braunschweig am 18. Juni 2005 durch das Recht auf Versammlungsfreiheit geschützt war, wird von der SPD-Ratsfraktion ausdrücklich begrüßt.