Der vorgelegte Geschäftsbericht des Niedersächsischen Verwaltungsgerichtes in Lüneburg für das Jahr 2005 bestätigt: Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens durch die Landesregierung ist ineffektiv. Sie führt nach Ansicht der SPD-Ratsfraktion nicht zu dem erwarteten Entlastungseffekt für die Kommunalverwaltung und ist zudem nicht bürgerfreundlich.